Geburtstage und Weihnachten sind klassische Anlässe zu denen man den Liebsten gerne eine kleine Freude bereitet. Und wenn die Herzmenschen nicht in unmittelbarer Nähe wohnen, muss man selbst , inklusive der Geschenke, auch schon mal quer durch die ganze Republik reisen.
Ich bin in diesem Jahr eine dieser Personen, die ihre Weihnachtsgeschenke von Köln nach Hamburg und dann weiter nach Nürnberg schleppt, ähhh – transportiert.
Aber was darf ich bei einer Flugreise überhaupt alles mit ins Handgepäck nehmen und was wird bereits in der Sicherheitskontrolle aussortiert? Dürfen verpackte Geschenke zu Beispiel mitgenommen werden?
Flüssigkeiten und gefährliche Gegenstände
In den vergangenen Jahren sind die Handgepäckbestimmungen stark verschärft worden, um die Sicherheit an Bord weiter zu erhöhen. Es gilt generell, dass das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen, Scheren, Taschenmesser) und Stoffen untersagt ist. Festgelegt wird dies im Detail durch das Luftsicherheitsgesetz .
Für die Mitnahme von Flüssigkeiten gelten zudem besondere Bedingungen. Die EU hat im Jahr 2006 hierfür eine entsprechende Richtlinie verfasst.
Für die Sicherheitskontrolle müssen die betreffenden Flüssigkeiten in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel passen, der maximal einen Liter Fassungsvolumen haben darf. Mitgenommen werden dürfen:
- Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter
- pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig
- Alle weiteren Flüssigkeiten sind nicht erlaubt und müssen im aufzugebenden Gepäck transportiert werden
Die Bundespolizei hat zu dieser Thematik eine gute Übersicht verfasst, die auch die Ausnahmen für Medikamente und Babynahrung berücksichtigt.
Mit Liebe gemacht und verpackt
Selbstgemachtes eignet sich immer besonders gut als Geschenk. Gerade in Zeiten von Pinterest sind der eigenen Kreativität hier kaum noch Grenzen gesetzt. Aber dürfen Marmeladen, Aufstriche oder Suppen mit ins Handgepäck?
Sobald man mehr als 100 ml davon mitnehmen möchte – NEIN! Natürlich kann man argumentieren, dass von diesen Geschenken mit Sicherheit keine Gefahr ausgeht, aber Vorschrift bleibt Vorschrift. Solche Geschenke also lieber ins aufzugebende Gepäckstück legen.
Ich selbst habe die von mir heiß geliebte Schneemannsuppe als Mitbringsel hergestellt und bin gespannt, wie und ob diese bei der Sicherheitskontrolle durchgeht. Da ich nur einen kleinen Koffer mitnehme, werde ich auch einen Teil der bereits eingepackten Geschenke mit ins Handgepäck nehmen.
(Anmerkung: Die Schneemannsuppe wurde zwar kritisch beäugt, durfte aber ohne Probleme mit ins Handgepäck)
Bin ich unsicher, ob etwas ins Handgepäck darf oder nicht, packe ich das Geschenk lieber in das aufzugebende Gepäck.
Abmessungen und Gewicht beachten
Egal ob man nun Geschenke mitnimmt oder lediglich mit regulärem Handgepäck reist, die vorgegebenen Abmessungen und Gewichte für das Handgepäck müssen eingehalten werden. Aber welche Abmessungen und zulässigen Gewichte gelten auf Flugreisen?
Eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht. Die IATA (International Air Transport Association) empfiehlt für das Handgepäck als max. Maße 55 x 35 x 20 cm. Allerdings haben viele Fluggesellschaften ihre eigenen Abmessungen und Gewichtsbegrenzungen.
Gerade die s.g. Billigfluggesellschaften achten meist sehr penibel auf die Einhaltung der Handgepäcksbestimmungen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, erwartet den Fluggast ein saftiger Zuschlag.
Deshalb unbedingt vor dem Abflug noch einmal die Bestimmungen für das Handgepäck auf der Homepage der Fluggesellschaft checken und ggf. ein Gepäckstück nachbuchen. Ich habe beim Kauf meines Koffers extra auf die Abmessungen für das Handgepäck geachtet, so dass ich nicht bei jeder Reise nachmessen muss. Ich checke dann nur noch das Gewicht und melde ggf. ein Gepäckstück nach. Macht man dies bereits vor dem Abflug, sind die Gebühren nämlich viel geringer, als vor Ort am Flughafen.
Auch wenn Handgepäck an der Sicherheitskontrolle durchleuchtet wird, rechne ich immer damit, dass ich eventuell ein bereits eingepacktes Geschenk auspacken muss. Sicherheit geht eben immer vor. Wenn man ins nicht-europäische Ausland reist, sollte man sich zudem vorher über die Einfuhrbeschränkungen im Zielland informieren. Der Zoll dort, wird mit Sicherheit gerade bei Geschenken besonders aufmerksam sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, legt sich vielleicht lieber etwas Geschenkpapier, Klebeband und eine Schere in das aufzugebende (!) Gepäck und packt die Geschenke erst am Zielort ein. Erspart im Fall der Fälle bestimmt einiges an Verärgerung und Zeit bei der Einreise.
Generell denke ich, wenn die Handgepäckbestimmungen eingehalten werden, Einfuhrverbote beachtet werden und man mit etwas Gelassenheit unterwegs ist, wird das Reisen mit Geschenken im Handgepäck sehr entspannt verlaufen.
In diesem Sinne: Frohe Festtage und eine entspannte Zeit im Kreise Eurer Lieben!